Bereits seit dem 1. Januar 2010 ist der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) in der Berliner Justiz eröffnet. Voraussetzung für eine elektronische Akteneinsicht ist die elektronische Aktenführung bei Gericht. Seit Ende 2025 arbeiten das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit elektronischen Akten. Verfahrensbeteiligte können auf Antrag beim zuständigen Gericht über das Akteneinsichtsportal Einsicht in die elektronische Gerichtsakte nehmen.
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