| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-10-26 |
Hinter der Anwaltschaft liegt eine Sintflut an Problemen mit dem beA, dessen Betrieb zu Beginn der passiven Nutzungspflicht ab 2018 rund 9 Monate komplett ausfiel. Fr viele war das ein groer Spa, doch trotz nachgewiesener Mngel wurde es wieder in Betrieb genommen. Das Desaster kostete den Dienstleister Atos nur 1,7 Mio. (~10 / Anwalt) bei Kosten von bisher wohl ber 38 Mio. fr die Anwlte und einer beachtlichen Rufschdigung.
Viele Anwltinnen und Anwlte setzen zur Bewltigung ihrer vielzhligen kanzleiinternen Aufgaben vermehrt eine professionelle Kanzleisoftware ein. Durch die Zunahme der Digitalisierung auch auf dem Anwaltsmarkt nimmt die Nachfrage nach einer gut durchdachten Rundum-Lsung stetig zu.
Am 4. November 2019 fand die erste Sitzung der neugewhlten, nunmehr 7. Satzungsversammlung in Berlin statt. Man kann die Satzungsversammlung als das Parlament der Rechtsanwaltschaft bezeichnen. Denn mit den Normen der Berufsordnung der Rechtsanwlte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO) beschliet die Satzungsversammlung Gesetze im materiellen Sinn. Die von der Satzungsversammlung gefassten Beschlsse stehen unter dem Vorbehalt der Prfung (und gegebenenfalls Aufhebung) durch das BMJV im Rahmen seiner Staatsaufsicht, 191e I BRAO.
Der Berliner Senat hat am 22.10.2019 den Gesetzentwurf zur Einfhrung eines Berliner Mietendeckels beschlossen. Der Entwurf schreibt den Referentenentwurf der Senatsverwaltung fr Stadtentwicklung vom 2.9.2019 fort.
Der Entwurf des BMWoG verzichtet auf die in 4 Abs. 2 des Referentenentwurfs vorgesehene relative Obergrenze, die sich am Einkommen des Mieters orientierte. Dies drfte im Sinne des Gesetzeszwecks sein, da eine am Mietereinkommen orientierte Obergrenze finanzkrftige Interessenten bevorzugt htte.
Auf Anfrage der Senatsverwaltung fr Justiz und Verbraucherschutz hat der Berliner Anwaltsverein zu den Eckpunkten des Bundesjustizministeriums zur Reform der Berufsausbungsgesellschaften Stellung genommen. Der Berliner Anwaltsverein begrt die vorgelegten Eckpunkte fr eine groe Reform des anwaltlichen Berufsrechts. In den Eckpunkten ist eine Vielzahl von Vorschlgen des DAV enthalten, dessen Vorschlge zur nderung des anwaltlichen Berufsrechts der Berliner Anwaltsverein ausdrcklich untersttzt (DAV-Stellungnahme 8/19).
Am 1. November 2019 tagte die 19. Konferenz der Europischen Rechtsanwaltschaften im Leibniz-Saal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften zum Thema Anwaltliche Geheimhaltung. Der Berliner Anwaltsverein veranstaltet die Konferenz jhrlich seit 2001.
Mittwoch, 22. Januar 2020, 1820 Uhr DAV-Haus, Littenstrae 11, 10179
Berlin Bjrn Retzlaff, Vorsitzender Richter am Kammergericht
Freitag, 17. Januar 2020, 914:30 Uhr DAV-Haus, Littenstrae 11, 10179 Berlin
Dr. Gnter Prechtel, Vorsitzender Richter am Landgericht Mnchen
Auch im nchsten Jahr wird das Berliner Anwaltsblatt wieder zu spannenden Themenschwerpunkten berichten. Unsere Hefte leben auch von Ihrer Mitarbeit! Wir laden Sie daher herzlich ein, uns Ihre Ideen und (Text-) Vorschlge zu den hier genannten Themen zu schicken an redaktion@berliner-anwaltsblatt.de.
Der Berliner Anwaltsverein und die Redaktion des Berliner Anwaltsblatts wnschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, frohe Weihnachten und alles Gute fr 2020!
Wie jeden ersten Mittwoch im Monat hat sich auch im Oktober wieder der Arbeitskreis Arbeitsrecht in den Rumlichkeiten des DAV-Hauses versammelt. Reinhold Kopp, Rechtsanwalt, Wirtschaftsminister a. D. und Stellvertr. Vorsitzender des Instituts fr europisches Medienrecht e. V., konnte als Experte gewonnen werden und hielt einen Vortrag ber Beschftigungsverhltnisse von Medienmitarbeitern aus sozial- und arbeitsrechtlicher Sicht.
Kammergericht, Beschluss vom 26. August 2019 13 WF 69/19,
mitgeteilt, mit einem Leitsatz versehen und bearbeitet von RiKG Dr. Martin Menne, Berlin
Kammergericht, 3. Strafsenat,
Urteil vom 12. August 2019 (3) 121 Ss 89/19 (53/19)
Kammergericht, 3. Strafsenat,
Beschluss vom 7. August 2019 (3) 121 Ss 99/19 (58/19)
Kammergericht, 3. Senat fr Bugeldsachen,
Beschluss vom 22. Juli 2019 3 Ws (B) 178-179/19
Kammergericht, 3. Senat fr Bugeldsachen,
Beschluss vom 9. August 2019 3 Ws (B) 205/19
Kammergericht, 3. Senat fr Bugeldsachen,
Beschluss vom 24. Juli 2019 3 Ws (B) 217/19
Mit Ablauf des 30.6.2020 ist es soweit: Innerhalb von zwei Monaten sind zum ersten Mal steuerliche Gestaltungen anzuzeigen, rckwirkend zum 18.6.2018. Fr steuerliche Gestaltungen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einfhrung einer Pflicht zur Anzeige grenzberschreitender Gestaltungen gilt knftig die allgemeine Anzeigefrist von 30 Tagen. Wie der Name des Referentenentwurfs vom 9.10.2019 besagt, mssen bestimmte (und es werden nicht wenige sein) steuerliche Gestaltungen dann gemeldet werden, wenn diese ein grenzberschreitendes Element enthalten.
Ich bin nicht Fachanwltin fr Strafrecht. Da ich der Meinung bin, dass wir von guten Vortrgen immer nur profitieren knnen, wollte ich vor allem dem Vortrag unseres Vorsitzenden, Herrn Uwe Freyschmidt, Fachanwalt fr Strafrecht, lauschen, nicht ahnend, dass ich in dem voll besetzten Plenarsaal mit dem Kollegen Freyschmidt die Anwaltschaft Berlins vertrete. Die Diskussionsveranstaltung wurde von der Senatsverwaltung fr Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung organisiert.
Im ersten Teil dieses Beitrags erschienen im BAB 11/2019, S. 393 ff. wurde dargestellt, was eine Patientenverfgung im Rechtssinn ist, was deren Voraussetzungen sind und wie sie erstellt wird. Des Weiteren wurden Empfehlungen zu formalen und inhaltlichen Fragen bei der Abfassung einer Patientenverfgung gegeben. In diesem nachfolgenden zweiten Teil geht es um die Frage, wie eine Patientenverfgung umzusetzen ist und wie verfahren wird, wenn eine unwirksame, eine auf den konkreten Fall nicht passende oder gar keine Patientenverfgung vorliegt.
Niemand habe bisher auf dem Totenbett bedauert, nicht gengend Zeit im Bro oder bei der Arbeit verbracht zu haben, heit es. Kann man da so sicher sein? War es nicht doch mglich, etwas mehr an Engagement, Leistung und Perfektion aus sich herauszukitzeln?
Am 30. Juni 2002 trat in Deutschland das Vlkerstrafgesetzbuch (VStGB) zur Ausfhrung des Rmischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Kraft, mit dem deutsche Gerichte in die Lage versetzt werden sollten, Tter wegen Vlkerstraftaten zu verurteilen. 13 Jahre spter, am 28. September 2015, sprach das OLG Stuttgart als erstes deutsches Gericht eine Verurteilung nach diesem Gesetz aus. ber das Verfahren wurde regelmig in den Medien berichtet.
Das Berliner Anwaltsblatt hat bei Berliner Kolleg*innen nachgefragt, was fr sie ein*e gute*r ReNo/ReFa ausmacht und wie sie sich die Zusammenarbeit vorstellen.
Das Berliner Forschungsinstitut fr Anwaltsrecht veranstaltete am Freitag, 18. Oktober 2019, im gut besuchten Senatssaal der Humboldt-Universitt eine berufsrechtliche Tagung zum Thema Neue Geschftsmodelle fr Rechtsdienstleistungen durch Legal Tech und ihre berufsrechtlichen Schranken.
Nicht erst seit dem Angriff auf die Oldenburgische Landesbank sind sogenannte Cyber-Attacken ein wichtiges Thema geworden. Aber ist auch fr Rechtsanwlte eine Absicherung gegen das sogenannte Cyber-Risiko notwendig? Die Absicherung gegen ein Risiko, das zweifelsohne indifferent ist, allerdings nicht nur in der Presse, sondern auch von Experten als Pleite-Risiko, also als wirtschaftlich existenzbedrohend eingestuft wird.
Die IT-Notfallkarte Verhalten bei IT-Notfllen ist das neue Hinweisschild, analog zum bekannten Format Verhalten im Brandfall. Beschftigten in Organisationen werden wichtige Verhaltenshinweise bei IT-Notfllen aller Art an die Hand gegeben. Die aufgefhrten Manahmen ermglichen es Organisationen, vom ersten Moment an die richtigen Entscheidungen treffen zu knnen. Die Notfallkarte soll an zentralen Orten platziert werden und erzeugt einen unmittelbaren Beitrag zur Security Awareness in Ihrer Organisation.
Prof. Anja Seibert-Fohr wird Anfang 2020 Prof. Angelika Nuberger als neue deutsche Richterin am Europischen Gerichtshof fr Menschenrechte (EGMR) ablsen.
Prof. Dr. Reinhard Gaier hat am 1. September 2019 das Amt des Schlichters der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bernommen. Er war bis 2016 Richter des Bundesverfassungsgerichts und gehrte dem Ersten Senat an.
Normalerweise lese ich das Berliner Anwaltsblatt mit Interesse und freue mich ber die vielfltigen Informationen. Bei der Lektre des Heftes 11/2019 bin ich allerdings wegen eines Artikels tatschlich entsetzt gewesen. Es handelt sich um die Personalia Typisch Dsing auf Seite 431, verfasst von Ronja Ullrich.
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