Anwendbarkeit der Verzugspauschale nach § 288 abs. 5 s. 1 BGB auf arbeitsrechtliche Entgeltansprüche
Die in § 288 Abs. 5 S. 1 BGB geregelte Verzugspauschale ist – entgegen der Rechtsansicht des 8. Senats des BAG in dessen Urteil vom 25.09.2018 – 8 AZR 26/18 – auch auf arbeitsrechtliche Entgeltansprüche anwendbar.
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