Brandenburg/Berlin (DAV). Bummelt ein Fahrer auf der Autobahn ohne ersichtlichen Grund mit lediglich 38 km/h, haftet er bei einem Auffahrunfall zur Hälfte mit. Der auf das langsame Fahrzeug Auffahrende haftet ebenfalls mit 50 Prozent. Zumindest, wenn er den Anscheinsbeweis eines Abstandsverstoßes nicht entkräften kann. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 14. Juli 2016 (AZ: 12 U 121/15), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "BerlinerAnwaltsblatt.de" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "BerlinerAnwaltsblatt.de" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.