Ausschreibung des Medienpreises des Deutschen Anwaltvereins 2020 – Einsendeschluss: 12. März 2020
Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verleiht seit dem Jahr 1985 alle zwei Jahre den DAV-Pressepreis. Um die Ehrung von Journalistinnen und Journalisten der sich veränderten Medienlandschaft anzupassen, hat der DAV den Medienpreis des Deutschen Anwaltvereins geschaffen. Die Teilung in die klassischen Kategorien „Print“, „Hörfunk“ und „Fernsehen“ wurde aufgegeben. Neu gibt es einen Medienpreis, unabhängig von der Mediengattung. Die Jury kann im Ermessen zusätzlich auch Nachwuchspreise oder Sonderpreise vergeben.
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