Das OLG Oldenburg hatte sich mit den Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung für die öffentliche Publikation des Bildnisses eines Kindes zu befassen und entschieden, dass aufgrund der erheblichen Bedeutung für das Persönlichkeitsrecht des Kindes für die Erteilung einer solchen Einwilligung beide Elternteile zusammen in Stellvertretung zustimmen müssen. Eine Angelegenheit des täglichen Lebens liege nicht vor (OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.5.2018, AZ: 13 W 10/18).
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