Nichts Rechtliches ist der Anwaltschaft fremd. Von ihren Verbindungen zu Stiftungen ziehen sich Spuren in vielerlei Form durch die Geschichte. Der Gedanke, durch Gründung eigenständiger Stiftungen oder Zuwendungen an bestehende Einrichtungen zu Lebzeiten oder von Todes wegen den Versuch einer Verewigung zu unternehmen und auf diese Weise Wohltätigkeit zu üben, konnte sich auf antike Anschauungen stützen, war im Mittelalter verbreitet und blieb bis in die Neuzeit hinein beliebt. Seitdem es Anwälte gab, waren sie Geburtshelfer, Berater, Kuratoren und Vorstandsmitglieder von Stiftungen.
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