… und verlangen sie zurück, wenn es regnet. So mögen sich manche Gewerbetreibende vorkommen, die extra eine sogenannte „Betriebsschließungsversicherung“ abgeschlossen haben, weil sie sich auf Unwägbarkeiten vorbereiten wollten. Vor allem Lebensmittel- und Gastronomiebetriebe, Hotels oder Fitnessstudios schließen eine solche Versicherung gerade im Hinblick auf Infektionskrankheiten ab.
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