BGH zieht bei der Verjährung in der Anwaltshaftung eine Grenze
Der BGH hat den Beginn der Verjährung in der Anwaltshaftung immer mehr hinausgezögert. Jetzt setzt er eine Grenze: Die Verjährung beginnt jedenfalls, wenn der Mandant seine Anwältin oder seinen Anwalt auffordert, den Haftpflichtversicherer zu informieren.
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