BVerfG: 2.600 Euro Missbrauchsgebühr gegen den Anwalt
In einer Abschiebesache hatte der Anwalt beim BVerfG den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die angedrohte Abschiebung seines Mandanten beantragt, obwohl er wusste, dass dieser untergetaucht war.
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