BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Verbote zur Eindämmung der Corona-Pandemie setzt Ausschöpfung des gerichtlichen Rechtsschutzes voraus
Dies hatte die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG am 31.3.2020 beschlossen. In dem Streitfall wehrte sich ein Bürger aus Berlin gegen Verbote aufgrund der Corona-Pandemie. Er meinte, durch die Berliner SARS- CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (SARS- CoV-2-EindmaßnV) in seinen Grundrechten verletzt zu sein. Im Einzelnen sah er eine Verletzung seiner Religionsfreiheit, da keine Gottesdienste stattfinden können.
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