Die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, kurz CSDDD, trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Als „Meilenstein“ für den Menschenrechtsschutz wurde sie gefeiert. Seit dem ersten Entwurf hat sich jedoch einiges geändert. Am 26. Februar 2026 wurde die überarbeitende Richtlinie (EU) 2026/470 veröffentlicht, 20 Tage später trat sie in Kraft. Kritik kommt seitdem von Menschenrechtlern ebenso wie aus der Wirtschaft, nur mit entgegengesetzten Vorzeichen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.11.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-10-12 |
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