Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde eines Anwalts für begründet, der sich gegen ein vorläufiges Berufsverbot nach § 70 StGB in Verbindung mit § 132a StPO wendet. Das Berufsverbot war vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Oldenburg (Oldenburg) verhängt worden. Das Landgericht Oldenburg (Oldenburg) hat die Beschwerde dagegen verworfen.
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