DAV-Stellungnahme Nr. 16/2020 zum Schriftformerfordernis im Mietrecht
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat Stellung genommen zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht (Initiative: Nordrhein-Westfalen) BT-Drs. 19/17034, welcher inzwischen dem Bundestag zugleitet wurde. Sie finden die DAV-Stellungnahme, die der DAV-Ausschuss Miet- und Wohnrecht erarbeitet hat, unter: https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-16-20-schriftformerfordernis-immietrecht.
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