DAV Stellungnahme Nr. 27/2018 zur Reform des Weiterbildungsrechts der Rechtsanwalts und Notarfachangestellten sowie Patentanwaltsangestellten
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat Kenntnis darüber enthalten, dass in Abstimmung mit der Bundesnotarkammer geprüft werden soll, ob und in welcher Weise die Fortbildung der Notarfachangestellten, der Rechtsanwaltsfachangestellten sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und der Patentanwaltsangestellten zukünftig erfolgen kann. Hintergrund ist der Versuch, eine Vielzahl von Fortbildungsqualifikationen inhaltlich vergleichbar, qualitativ nachvollziehbar und in der Außendarstellung (Abschlussbezeichnung/-qualifikation) zu vereinheitlichen.
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