Die Wahrung der Grund- und Menschenrechte ist eines der wesentlichen Ziele des Deutschen Anwaltvereins, so steht es in seiner Satzung. 2010 wurde der DAV-Ausschuss Menschenrechte gegründet, um Präsidium, Ausschüsse und Geschäftsführung in menschenrechtlichen Fragen zu informieren und zu beraten. Gerade in Fragen zu Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten ist anwaltsspezifisches Wissen sinnvoll und wichtig.
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