Am 01.04.2017 trat das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze in Kraft“. Im BGB wurde mit § 611 a BGB nunmehr gesetzlich der Arbeitsvertrag definiert und systematisch in den Abschnitt „Dienstvertrag und ähnliche Verträge“ eingefügt.
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