Berlin (DAV). Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat am 21. März 2019 Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann zur Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV) gewählt. Die Rechtsanwältin aus Bremen tritt damit unmittelbar das Amt als erste Präsidentin des DAV an. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit werden im Interesse der Anwaltschaft die RVG-Anpassung, die Reform des anwaltlichen Berufsrechts und die zunehmende Digitalisierung sein. Im Bereich der Rechts pflege möchte sie den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger verteidigen und stärken. Die Anwaltschaft sieht sie vor großen Herausforderungen.
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