Die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) wird künftig auch für den Bereich des Straf- und Bußgeldverfahrens gelten. Einer entsprechenden Änderungsverordnung stimmte der Bundesrat in seiner Sitzung am 2.2.2018 zu. Die Änderung trat mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt am 15.2.2018 in Kraft.
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