Entsendung und Beschäftigung von Arbeitnehmern aus der EU in Großbritannien nach dem Brexit
Die von Großbritannien und der EU vereinbarte Brexit-Übergangsperiode endet am 31.12.2020. Eine Verlängerung steht nicht in Aussicht.
Unternehmen, die EU-Arbeitnehmer in Großbritannien beschäftigen oder dorthin entsenden wollen (oder dies in Zukunft beabsichtigen), sollten sich daher umgehend mit dem neuen britischen Einwanderungsgesetz, nämlich den sogenannten Immigration Rules, vertraut machen.
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