Das Urteil des EuGH vom 2. Juni 2022 (C-617/20) beleuchtet wesentliche Aspekte der Erbausschlagung im EU-Ausland. Es klärt die Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Erbausschlagung, die von einem Gericht eines Mitgliedstaats erklärt wurde. Dabei wird besonders hervorgehoben, worauf Erben in verschiedenen EU-Ländern achten müssen, um eine rechtswirksame Erklärung abzugeben.
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