Wussten Sie, dass die Verlassenschaft bis zu ihrer Einantwortung in Österreich eine eigene juristische Person ist? Mit dieser und anderen Fragen ausländischen Erbrechts beschäftigte sich der Arbeitskreis für Erbrecht des Berliner Anwaltsvereins am 18. Januar 2017 in einer vierstündigen Sonderveranstaltung zum internationalen Erbrecht. Die mehr als 40 Teilnehmer konnten sich bezüglich der Nachlassabwicklung in fünf ausgewählten ausländischen Rechtsordnungen fortbilden: Gegenstand der Veranstaltung waren Österreich, Frankreich, Türkei, Polen und die USA.
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