Flug überbucht: Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung
Berlin (DAV). Wenn ein Flug überbucht ist und trotzdem alle Passagiere erscheinen, können einzelne Fluggäste nicht mitfliegen. Die abgewiesenen Passagiere haben dann einen Anspruch auf Entschädigung. Das Recht auf Beförderung bleibt dabei bestehen. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de).
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