Gegenstand der Klage entscheidend bei Klauselprüfung
Das befasste Gericht muss im Falle von missbräuchlichen Vertragsklauseln alle Klauseln prüfen, die mit dem Streitgegenstand zusammenhängen. Dies entschied der EuGH am 11. März 2020 in der Rs. C-511/17. Eine ungarische Verbraucherin hatte mit der Bank UniCredit Hungary einen Hypothekenkreditvertrag geschlossen.
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