Gesetzlich Versicherte: Krankenhausbehandlung auch ohne Einweisung durch Vertragsarzt
Kassel/Berlin (DAV). Ein Krankenhaus kann die Behandlungskosten eines Patienten auch dann seiner Krankenkasse in Rechnung stellen, wenn dieser sich selbst eingewiesen hat. Die Einweisung durch einen Kassenarzt ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. Juni 2018 (AZ: B 1 KR 26/17 R).
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