Die Neuauflage des Klassikers zum Maklerrecht, die überfällig war. Zwar ist die viele Jahre geplante Gesamtreform des Maklerrechts auf unabsehbare Zeit vertagt, allerdings hat der Gesetzgeber durch den 2020 neu ein gefügten Untertitel 4 zum Maklerrecht mit dem „Halbteilungsgrundsatz“ (die Formulierung war dem Rezensenten bis dato nur aus dem Steuerrecht bekannt) eine bisher unbekannte Neuregelung eingeführt.
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