Der Berliner Anwaltsverein (BAV) hatte es offenbar geahnt: Ausgerechnet an dem Tag, an dem bekannt wurde, dass das Bundespräsidialamt die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hetze im Internet prüfe, am 17. September, veranstaltete der BAV eine Diskussionsrunde in der Reihe „Zuhören – Mitreden!“ mit dem Titel „Hass im Netz – (Rechts-)Anspruch und Wirklichkeit“.
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