Hinweise zur Anwendung des Asylrechts während Covid-19
Die EU-Kommission möchte die Mitgliedsstaaten dabei unterstützen, die Kontinuität der Asylverfahren und die Achtung der Grundrechte zu gewährleisten. Dazu hat sie am 17. April 2020 Leitlinien (unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020XC0417(07)&from=EN) zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen im Bereich der Asyl- und Rückführungsverfahren und zur Neuansiedlung in der Corona-Krise veröffentlicht.
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