Noch ist der § 130d ZPO in den Gesetzestexten nicht verzeichnet, denn die aktive Nutzungspflicht in der Zivilgerichtsbarkeit (und den anderen Gerichtszweigen mit entsprechenden Verweisen) tritt nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) mit den Gerichten vom 10.10.2013 (E-Justice-Gesetz – BGBl. S. 3786) erst am 1.1.2022 in Kraft.
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