Mit dem am 14. Dezember 2021 in Kraft getretenen Gesetzesdekret Nr. 183/2021 (nachfolgend „Dekret“) hat Italien die Digitalisierungsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2019/1151 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht) umgesetzt.
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