Wegen Ehescheidung, hier: Verfahrenskostenhilfe, hat der 16. Zivilsenat des Kammergerichts – Senat für Familiensachen – durch den Richter am Kammergericht Dr. Menne als Einzelrichter am 27. Februar 2023 beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 16. April 2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Pankow – 18 F 3939/22 – wird zurückgewiesen.
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