Kindesunterhalt bei unterschiedlichem Einkommen der Eltern
Stuttgart/Berlin (DAV). Normalerweise müssen Eltern alle ihre Mittel einsetzen, um den Kindesunterhalt zu bezahlen. Diese sogenannte verschärfte Haftung des Unterhaltspflichtigen entfällt, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Dies kann auch der Elternteil sein, bei dem das Kind lebt. Voraussetzung ist, dass dieser über genügend Einkommen verfügt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. August 2017 (AZ: 16 UF 118/17).
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