Kosten für Fenster sind im Zweifel gemeinschaftlich zu tragen
Köln/Berlin (DAV). In einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen auf verschiedenen Ebenen Entscheidung getroffen werden, wenn Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf besteht. Zum einen muss darüber Klarheit bestehen, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Wichtig ist hierbei, welche technischen Umsetzungen tatsächlich machbar sind und welche den Erfolg versprechen, dass die beanstandeten Mängel auch dauerhaft beseitigt werden. Darüber hinaus ist auch stets die Kostenfrage zu klären.
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