Neubrandenburg /Berlin (DAV). Die Abrechnung der Betriebskosten ist oftmals Anlass für Streitigkeiten im Mietverhältnis. Während der Vermieter ein Interesse daran hat, sämtliche tatsächlich verbrauchten Kosten auf die Mieter umzulegen, prüft dieser insbesondere dann wenn die monatlichen Vorauszahlungen nicht auskömmlich sind, ob er sämtliche auf ihn umgelegte Kosten auch tragen muss.
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