Die Beklagte betreibt für die Stadt Bielefeld Marketing. Zum 25. Jubiläum der Veröffentlichung der sogenannten „Bielefeld-Verschwörung“ im Jahr 1994 lobte die Beklagte einen Betrag in Höhe von 1 Mio. EUR aus, für den Beweis, dass es Bielefeld nicht gibt.
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