Die Beteiligung einer AG oder SE an M&A-Transaktionen bringt gegenüber dem GmbH-Standard zahlreiche rechtliche Besonderheiten mit sich, die auch abseits des Kapitalmarkts zu beachten sind. Der bei M&A-Transaktionen typische Zeitdruck macht eine durchdachte Prozessgestaltung umso wichtiger, damit aktienrechtliche Anforderungen nicht erst in einer späten Phase zum Stolperstein werden. AG und SE können im M&A-Prozess in unterschiedlichen Rollen auftreten – als Zielgesellschaft (Target) oder als Käuferin. Beide Konstellationen bringen gegenüber dem Erwerb oder der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen eigene Besonderheiten im Prozess, bei der Übertragung der Aktien, im Kaufvertrag und nach dem Vollzug mit sich.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.11.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-10-12 |
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