Nachzahlungen aus Betriebskosten können von der Kaution einbehalten werden
Neunkirchen/Berlin (DAV). Das Ende der Mietzeit ist nicht immer das Ende von Streitigkeiten. Auch wenn die Wohnung von dem Mieter geräumt und herausgegeben wurde, bleibt eine Frage offen: Was geschieht mit der bei Mietbeginn hinterlegten Kaution? Klar ist, dass der Vermieter diese zur Sicherung erhalten hat. Aber welche Ansprüche sollen damit gesichert werden? Mietzahlungen oder nur fehlende Renovierungsarbeiten?
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