Die Mitgliederversammlung des Berliner Anwaltsvereins vom 6. Oktober 2020 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen (vgl. Berliner Anwaltsblatt 12/2020, Seite 453 ff.). Diese wurde am 28. Januar 2021 in das Vereinsregister (AG Charlottenburg VR 695 B) eingetragen.
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