Frankfurt/Berlin (DAV). Der Bürgermeister einer Gemeinde darf nicht ein Privatunternehmen mit Geschwindigkeitsmessungen beauftragen. Die Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe, die nur die Polizei übernehmen darf. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 6. November 2019 (AZ: 2 Ss-OWi 942/19) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
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