Als erste und bislang einzige vom Bundesamt für Justiz anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach dem NetzDG nahm die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e. V.) im März 2020 ihre Tätigkeit auf und blickt nun positiv auf ein spannendes erstes Jahr zurück.
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