Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des „Grossen Schadensersatzes“ nach Wegen desselben Mangels zuvor bereits erklärter Minderung ist ausgeschlossen
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Käufer im Anschluss an eine bereits erklärte Minderung des Kaufpreises wegen desselben Sachmangels (auch) noch im Wege des sogenannten „großen Schadensersatzes“ die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen kann.
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