Das Dilemma der Rechtsprechung ist der Raum zwischen dem Anspruch auf Rechtmäßigkeit, auf Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen – auch wenn es an einer einschlägigen Norm fehlt und der richterlichen Rechtsfortbildung bedarf – und dem, was die Verfassung der Rechtsprechung an regelungsgleichem Tun zugesteht. Gerade in sehr konkreten Fragen, die nicht minder konkrete Antworten erfordern, kann dies einem Teufelskreis des Bemühens und Verwerfens gleichkommen.
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