Nach dem neuen Geschäftsgeheimnisschutzgesetz setzt der Schutz einer Information als Geschäftsgeheimnis konkrete Schutzmaßnahmen des Geheimnisträgers voraus. Der Beitrag erläutert, unter welchen Voraussetzungen Informationen als Geschäftsgeheimnis nach der neuen Rechtslage noch geschützt sind und inwiefern sich daraus Handlungsbedarf für Unternehmen ergibt.
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