Die wechselseitige Einhaltung von Sorgfaltspflichten hat im Wohnraummietvertrag erhebliche praktische Bedeutung. Im Rahmen des Vortrages im Arbeitskreis Miet- und Wohnungseigentumsrecht des Berliner Anwaltsvereins am 2. Juni 2026 haben zahlreiche Teilnehmer Fallgruppen und Praxisprobleme diskutiert. Sie waren eingeladen, auch „exotische“ Fälle und Klassiker einzubringen. Sorgfaltspflichten sind entweder vertraglich geregelt oder folgen aus dem Kontext der Nebenpflichten des Mietvertrages. Davon abzugrenzen sind Fälle, in denen sich die Nebenpflichten und Sorgfaltspflichten aus gesetzlichen Vorschriften ergeben. Atypische Fallkonstellationen sind im Einzelfall zu klären.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.10.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-10-08 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

