Spanien hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung im Rechtswesen gemacht, insbesondere im Gesellschaftsrecht, Notarrecht, Hypothekenrecht und in steuerlichen Angelegenheiten. Dieser Übergang wurde durch das neue Digitalisierungsgesetz, das am 8. Mai 2023 als Gesetz 11/2023 verabschiedet wurde, vorangetrieben, welches die EU-Richtlinie 2019/1151 umsetzt.
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