Sturz bei betrieblichem Bowling-Turnier als Arbeitsunfall
Aachen/Berlin (DAV). Veranstaltet der Arbeitgeber auf einer Dienstreise ein Bowling-Turnier, kann der Sturz eines Mitarbeiters ein Arbeitsunfall sein. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Teilnahme aller Mitarbeiter verlangt hat. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 6. Oktober 2017 (AZ: S 6 U 135/16).
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