Der Referentenentwurf zum Unternehmenssanktionenrecht bietet Raum für vielfache Kritik. Besonders bedenklich ist jedoch die Aushöhlung des Anwaltsgeheimnisses: Auf anwaltliche Unterlagen und Aufzeichnungen zu Personen, die sich gerade nicht in einem Strafverfahren befinden, könnten Ermittlungsbehörden nach dem Entwurf leicht zugreifen.
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