Verbot von Geoblocking ermöglicht grenzenlosen Onlinehandel
Am 6. Februar 2018 hat das Plenum des EU-Parlaments mit großer Mehrheit den im Trilog vereinbarten Verordnungsentwurf zu Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung von Verbrauchern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes ihrer Niederlassung förmlich angenommen (s. EiÜ 42/17). Ziel der Verordnung ist es, dass Anbieter Online-Käufer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat genauso behandeln müssen wie ihre nationalen Kunden.
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