Im Strafrecht tätige Kolleginnen und Kollegen müssen in der Zuständigkeit des Kammergerichts Berlin häufig gebührenreduzierende Rechtsprechung gewärtigen, die noch dazu auch die Anforderungen an die Abrechnungen und anwaltlichen Versicherungen immer wieder erhöht. Kollege Raoul Beth aus Berlin hat sich nun in einer gleich zu besprechenden Sache dies nicht (mehr) gefallen lassen und ist gegen eine Entscheidung des Kammergerichts mit Erfolg vor den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gezogen (s. die Entscheidung des VerfGH Berlin v. 20.5.2026 zum Az. 106/24, zu finden mit Orientierungssatz im Netz unter VIS Berln – 106/24 | Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin | 20.05.2026 | Beschluss).
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-10-12 |
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