Verwaltungsgericht Potsdam bestätigt: Landesrechnungshof darf Rechtsanwaltskammer und Versorgungswerk prüfen
Der Landesrechnungshof sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass er die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg und das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Brandenburg prüfen darf. Nach mündlicher Verhandlung am 23. November 2017 bestätigte das Verwaltungsgericht Potsdam das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes.
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